Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied werden?
Die Mitgliedschaft der Bürgerenergie Extertal eG richtet sich an natürliche Personen aus dem Extertal. In begründeten Einzelfällen kann hiervon abgewichen werden, hierüber entscheidet der Vorstand. Eine Altersbeschränkung besteht nicht. Bei Minderjährigen ist jedoch die Zustimmung der gesetzlichen Vertretenden erforderlich.
Wie kann ich Mitglied werden?
Mitglied werden Sie ganz einfach über unser Online-Portal. Sie benötigen dafür lediglich eine eigene, gültige E-Mail-Adresse. Klicken Sie auf „Jetzt Mitglied werden“ und registrieren Sie sich. Nehmen Sie anschließend die Zeichnung der Mitgliedschaft vor. Sie erhalten nach Abschluss der Zeichnung eine E-Mail mit den Vertragsunterlagen und Informationen zum weiteren Ablauf.
Bitte beachten Sie: wir nehmen neue Mitglieder jeweils nur dann auf, wenn wir Kapitalbedarf zur Finanzierung neuer Projekte benötigen.
Wo finde ich die Satzung der Genossenschaft?
Was passiert im Todesfall?
Die Mitgliedschaft ist vererbbar, allerdings nur an eine einzelne Person und nicht an mehrere, zum Beispiel eine Erbengemeinschaft. Wird die Mitgliedschaft an mehrere Personen vererbt, so müssen diese schriftlich Anzeigen, dass der Anteil einer Person überlassen wurde. Passiert dies nicht, endet die Mitgliedschaft zum Ende des Geschäftsjahres.
Was passiert wenn ich aus dem Extertal wegziehe?
Unser Fokus richtet sich auf die Extertaler Bürger. Die Mitgliedschaft endet aber nicht, wenn man einen anderen Wohnsitz in Deutschland wählt. Zieht man ins Ausland dann ist die Genossenschaft berechtigt die Mitgliedschaft zu kündigen.
Wann kann ich kündigen?
Wir haben eine Kündigungsfrist von 2 Jahren. Die Satzung legt fest, dass max. 2% des Kapitals in einem Jahr ausgezahlt werden können. Beispiel: d.h. wenn eine Person kündigt, bekommt sie bzw. er den vollen Anteil ausgezahlt, vorausgesetzt ihr Anteil entspricht maximal 2% des Stammkapitals. Kündigen mehrere Personen innerhalb eines Jahres kann es sein, dass die Auszahlung der Personen über mehrere Jahre gestreckt wird. Sie sollten die Mitgliederschaft in unserer Genossenschaft daher als langfristiges Investment planen.
Kann ich meinen Genossenschaftsanteil verkaufen?
Eine Übertragung der Genossenschaftsanteile ist mit Zustimmung des Vorstandes möglich.
Investitionsprozess
Gibt es einen Mindestbetrag?
Ja, ein Genossenschaftsanteil beträgt 2.000€. Es können nur ganze Anteile ausgegeben werden.
Gibt es eine Höchstgrenze?
Ja, wir haben die Höchstgrenze in der Zeichnungsrunde auf 80.000€ ,d.h. 40 Genossenschaftsanteile begrenzt.
Ist eine Verzinsung garantiert?
Nein, wir liefern lediglich eine Prognose. Entsprechend kann die Rendite auch höher oder niedriger ausfallen. Die WEA gehört der Genossenschaft, ihre Mitgliedertragen daher gemeinsam alle Chancen und Risiken.
Wann kann ich mit einer Dividende rechnen?
Zunächst muss der Bau und die Inbetriebnahme abgeschlossen werden, erst dann werden Erträge erwirtschaftet. Aus diesem Grund kann in den Jahren 2024 und 2025 keine Dividende ausgeschüttet werden. In den Folgejahren wird die Dividende mit etwas zeitlichem Verzug ausgezahlt, da nach dem Abschluss eines Geschäftsjahres, zunächst der Jahresabschluss erstellt werden und die Verwendung des Gewinns durch die Generalversammlung beschlossen werden müssen.
Beteilige ich mich an einem konkreten Projekt oder an der gesamten Genossenschaft?
Sie werden Mitglied in der Genossenschaft, und erwerben dadurch einen Anteil an dem genossenschaftlichen Unternehmen. Ihr Gewinnanspruch basiert auf diesem Unternehmensanteil. Es handelt sich nicht um eine Investition in ein spezifisches Projekt.
Was passiert, wenn die Genossenschaft sich auflöst?
Es werden Rücklagen gebildet, damit die Mitglieder im Falle einer Auflösung der Genossenschaft ihren eingelegten Anteil zurückerhalten. Sie können außerdem Ihre Mitgliedschaft kündigen.
Wie muss ich Einnahmen aus der Genossenschaft versteuern?
Die ausgezahlten Dividenden gelten als Kapitalerträge,. Die entsprechende Kapitalertragssteuer wird durch uns direkt abgeführt. Jedes Mitglied erhält jährlich eine Steuerbescheinigung, welche im Portal runtergeladen und bei der persönlichen Steuererklärung berücksichtigen werden kann.
Gibt es eine Nachschusspflicht?
Nein, §40 unserer Satzung regelt eindeutig, dass keine Nachschusspflicht besteht. Die Genossen haften demnach nur mit deinem eigenen eingelegten Genossenschaftsanteil.
Online-Portal
Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?
Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Warum erhalte ich keine E-Mails?
Wozu dient das Online-Portal?
Die Internet-Dienstleistungsplattform ermöglicht die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen und ist ein komfortables Hilfsmittel zur Verwaltung Ihrer Investition. Folgende Services können Sie über das Portal nutzen:
- Registrierung Ihrer persönlichen Daten und Online-Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
- Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge, Zinsausschüttungen und/oder Dividenden
- Bereitstellung von Informationen und Zins-/Dividenden-/ und Steuerbescheinigungen
- Verwaltung Ihrer Investition
Selbstverständlich erfüllt das Online-Portal die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) nehmen Sie bitte direkt über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal selbst vor.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Wie sicher sind meine Daten?
Wie ist die Datensicherheit geregelt?
Datensicherheit wird gewährleistet durch die Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:
Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Investition. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.
Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.
Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.
Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.
Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.
Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?
Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:
- Mindestens 8 Zeichen Länge
- Mindestens ein Großbuchstabe
- Mindestens ein Kleinbuchstabe
- Mindestens eine Ziffer
- Mindestens ein Satzzeichen (; , . ? !)